FAQ — Häufig gestellte Fragen

Genossenschaften

Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, allerdings mit einigen wesentlichen Unterschieden.

In einer Wohnungsbaugenossenschaft besitzt kein Mitglied Einzeleigentum mit privaten Verwertungsrechten, sondern den Genoss*innen gehört das gesamte Eigentum ihrer Genossenschaft gemeinsam. Die Genossenschaft garantiert demokratische Mitbestimmung und ein dauerhaftes Nutzungsrecht.

Genossenschaften haben eine lange Tradition als freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen zum Zwecke der Förderung ihrer Mitglieder. Die Grundzüge des Genossenschaftswesens sind im Genossenschaftsgesetz festgelegt. Darüber hinaus hat jede Genossenschaft ihre eigene Satzung, in der die Mitglieder Zielsetzung, Förderauftrag, Rechte und Pflichten, Organisationsstruktur, Vergaberichtlinien und Beitrittsbedingungen festlegen.

Wohnungsgenossenschaften verfolgen das Ziel, ihre Mitglieder dauerhaft mit guten, bezahlbaren und sicheren Wohnungen zu versorgen. Gewinne werden in die langfristige Sicherung, Instandhaltung und Pflege oder auch in den Ausbau des Wohnungsbestands investiert.

Mitglied einer Genossenschaft ist, wer mindestens einen Genossenschaftsanteil besitzt. Da Genossenschaften per Gesetz demokratisch organisiert sein müssen hat jedes Genossenschaftsmitglied üblicherweise eine Stimme, ganz gleich wie viele Anteile an der Genossenschaft es besitzt. Anders als bei Aktiengesellschaften, wo sich Stimmanteile an der Zahl der gezeichneten Aktien orientieren, lässt sich somit in Genossenschaften mehr individueller Einfluss nicht zwangsläufig erkaufen.

Als Mitglieder bestimmen die Genoss*innen gemeinsam über die Geschicke ihrer Genossenschaft. Von ihrem Stimmrecht machen sie in der Mitgliederversammlung Gebrauch, die mindestens einmal im Jahr stattfindet. Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaften, weil sie über die Grundsätze der Geschäftspolitik abstimmt und aus ihrem Kreis einen Aufsichtsrat wählt. Der Aufsichtsrat wiederum bestimmt einen Vorstand, der die Geschäfte der Genossenschaft führt, berät und kontrolliert. Jedes Mitglied einer Genossenschaft besitzt ein aktives und ein passives Wahlrecht, das heißt es kann sich auch selbst um eine Position im Aufsichtsrat bewerben.

Die Summe der Genossenschaftsanteile bildet zusammen mit ihren Rücklagen das Eigenkapital einer Genossenschaft und damit die Basis ihres Geschäfts. Für eine neu gegründete Genossenschaft, die ihr erstes Haus bauen möchte, bedeutet das, dass die Anteile der Mitglieder zusammen mit Förderdarlehen und Bankkrediten die Planung und den Bau des Hauses finanzieren, bevor dann erst über Mieteinnahmen Darlehen zurückgezahlt und Rücklagen für Instandhaltung und Verwaltungszwecke gebildet werden können.

Genossenschaftsanteile, die Du zur Finanzierung eines Wohnprojektes gezeichnet hast sind keine ‚verlorenen’ Investitionen, sondern ein Bestandteil Deines Vermögensaufbaus. Das heißt: Wenn Du aus einer Wohnung ausziehen bzw. aus der Genossenschaft austreten solltest, so erhältst Du sämtliche Anteile zum Nominalwert zurück.

Wer als Genoss*in in eine Genossenschaftswohnung zieht, schließt einen Dauernutzungsvertrag mit der Genossenschaft ab. Dieser Nutzungsvertrag gleicht inhaltlich einem Mietvertrag, d.h. dort sind sämtliche Rechte und Pflichten der Nutzerin/des Nutzers im Bezug auf Benutzung der Wohnung, Reparaturen, Nebenkosten, etc. festgelegt. Der entscheidende Vorteil gegenüber anderen Mietmodellen: Das Nutzungsrecht auf eine Wohnung in einer Genossenschaft ist prinzipiell unkündbar und gilt lebenslang.

Im Nutzungsvertrag wird ein monatliches Nutzungsentgelt (die ‚Miete’) vereinbart. Weil es Genossenschaften nicht darum geht, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften, sind Genossenschaftswohnungen in der Regel günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt. Dass Nutzungsentgelt wird nach dem Prinzip der ‚Kostenmiete’ berechnet: Es refinanziert Betriebs- und Unterhaltskosten und dient darüber hinaus nur zum Aufbau notwendiger Rücklagen.

Genoss*innen sind Mieter*innen und Vermieter*innen in einem. Sie sind Mieter*innen, weil sie jeden Monat ein sogenanntes Nutzungsentgelt an die Genossenschaft zahlen. Und sie sind Vermieter*innen, weil sie Miteigentümer*innen eben dieser Genossenschaft sind.

Auch wenn „ihre“ Wohnung nicht ihnen gehört, haben sie dennoch mehr Einfluss, Rechte und Zugänge als das im klassischen Mietshaus der Fall wäre. Sie haben Einblick in die Zusammensetzung des eigenen Nutzungsentgeltes, sie können die kostendeckende Bewirtschaftung ihres Hauses in ihrem eigenen Interesse sicherstellen, sie können Einfluss nehmen auf Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen und nicht zuletzt haben sie Mitgestaltungs- und Nutzungsrechte an allen gemeinschaftlichen Raumangeboten in ihrem gemeinsamen Haus.

Anwartschaft

Beantrage hier die Eintragung in unsere Anwartschaftsliste. Gegen Zahlung eines Anwartschaftsbeitrages erhält jede/r Anwärter*in eine Nummer nach der Reihenfolge des Zahlungseingangs.

Der Anwartschaftsbeitrag ist ein einmalig zu zahlender Beitrag, der unsere Grundfinanzierung unterstützt und deshalb bei Austritt nicht zurückerstattet werden kann. Er deckt Kosten ab, die uns durch die Akquise von Grundstücken und Projektpartnern, die Betreuung, Beratung und Organisation von Interessent*innen, unsere Öffentlichkeitsarbeit und die Aufrechterhaltung und Verwaltung unseres Betriebs entstehen. Ausserdem federt er das Risiko unbezahlter Leistungen ab, das die Teilnahme an offenen Bieterverfahren für Baugrundstücke mit sich bringt.

Du erhältst für den Anwartschaftsbeitrag eine Anwartschaftsnummer, die Voraussetzung für den Beitritt zur Bauträgergenossenschaft und die Reservierung einer Wohnung ist.

Aus der Anwartschaft ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Wohnung. Der Nutzungsvertrag für eine Wohnung wird mit der Wohnungsbaugenossenschaft des jeweiligen Projektes abgeschlossen.

Grundsätzlich ja. Wenn ein Bauprojekt so weit entwickelt ist, dass die Wohnungsgrundrisse feststehen, werden sie den Anwärter*innen zur verbindlichen Reservierung angeboten. Gibt es mehrere Interessent*innen für ein und dieselbe Wohnung, erhält die/der Anwärter*in mit der niedrigeren Anwartschaftsnummer den Vorzug. Dennoch gibt es Ausnahmen:

  1. Die Mitglieder der Kerngruppe (siehe FAQ – Projektentwicklung), die die Bauträgergenossenschaft gegründet und mit einem Entwicklungsbeitrag  erst möglich gemacht haben, erhalten bei der Wohnungswahl den Vorzug vor Interessent*innen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt beigetreten sind.
  2. Zur Erhöhung der Diversität können in einzelnen Wohnprojekten bestimmte benachteiligte Gruppen bei der Wohnungsvergabe bevorzugt werden.

Nein. Für die Reservierung einer Wohnung wird nur eine Anwartschaftsnummer benötigt.

Clusterwohnungen bilden hier eine wichtige Ausnahme. Alle volljährigen zukünftigen Bewohner*innen einer Clusterwohnung müssen als Anwärter*innen bei der urban coop berlin registriert sein. Der Zusammenhang zwischen den einzelnen Bewohner*innen der Clusterwohnung wird über einen gemeinsamen Gruppennamen hergestellt, der bei der Registrierung angegeben wird.

Anwärter*innen erhalten bei der Registrierung die Möglichkeit einen Fragebogen zu ihren Wohnpräferenzen und Vorstellungen zum gemeinschaftlichen Zusammenleben auszufüllen. Die urban coop berlin orientiert sich bei der Projektentwicklung an diesen Vorgaben.

Darüber hinaus können Anwärter*innen zum Beispiel weitere Mitglieder werben, sich an der Grundstückssuche beteiligen oder die Finanzierung mittels Privatdarlehen unterstützen. Die urban coop berlin ist für jegliche Unterstützung offen, die die Initiierung eines Projektes befördert.

Nein, eine Übertragung der Anwartschaftsnummer ist nicht möglich.

Du behältst Deine Anwartschaftsnummer so lange bis Du aus unserem Anwartschaftssystem ausscheiden möchtest. Bist Du nicht mehr an der Anwartschaft interessiert, kannst Du Deine Daten löschen lassen und Deine Nummer wird von der Anwartschaftsliste gestrichen.

Auch wenn Du eine Wohnung beziehst, behältst Du Deine Anwartschaftsnummer für den Fall, dass Du später einmal innerhalb unseres Netzwerkes in eine andere Wohnung umziehen möchtest.

Ja, das ist jederzeit möglich. Jede E-Mail von uns enthält einen  Link zum löschen Deiner Daten. Oder schreibe uns eine formlose Nachricht an anwartschaft@urbancoopberlin.de

Alle Angaben werden ausschließlich für die Arbeit der urban coop berlin verwendet. Im Falle einer erfolgreichen Wohnungsreservierung leiten wir Deine persönlichen Daten an die entsprechende Wohnungsbaugenossenschaft für den Beitritt weiter.

Ansonsten geben wir ohne Deine ausdrückliche Zustimmung keine Daten an Dritte weiter. Wir behalten uns vor anonymisierte Daten für statistische Zwecke auszuwerten. Du hast jederzeit die Möglichkeit, Dich wieder abzumelden. Deine persönlichen Daten werden dabei automatisch gelöscht. Detaillierte Informationen stehen in unserer Datenschutzerklärung.

Projektentwicklung

Kein Wohnprojekt ohne Grundstück. Das Angebot an erschwinglichen bebaubaren Grundstücken im Berliner Zentrum geht allerdings seit Jahren zurück. Und für Genossenschaften, deren Ziel eine Bewirtschaftung zu Kostenmieten ist, ist es eine große Herausforderung, ein Grundstück zu Marktpreisen selbst zu erwerben.

Dank eines Wandels der Berliner Stadtentwicklungspolitik, deren erklärtes Ziel inzwischen eine Förderung von Akteursvielfalt und sozialer Angebotsmischung bei Grundstücksvergaben und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist, eröffnen sich jedoch neue Handlungsräume. Das Land Berlin schreibt seine eigenen Grundstücke fast nur noch in Konzeptverfahren aus, und diese Grundstücke sollen nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben werden.

Wir sehen das als große Chance für eine kooperative und gemeinwohlorientierte Entwicklung neuer Wohnquartiere und beteiligen uns gern an Konzeptverfahren. Darüber hinaus nutzen wir unser Netzwerk, um auch Baugrundstücke oder Bestandsimmobilien, die sich zwar in privatem Besitz befinden, aber bei denen sich eine Chance auf eine gemeinschaftliche Projektentwicklung eröffnet, zu akquirieren.

Anders als bei einem Bieterverfahren, in dem das höchste finanzielle Angebot den Zuschlag erhält, spielt in Konzeptverfahren die Qualität des Angebots eine entscheidende Rolle.

In der Regel erstellt die/der Auslober*in des Verfahrens eine Bewertungsmatrix, in der qualitative Vergabekriterien festgelegt werden, etwa zur ökologischen Nachhaltigkeit, zur sozialen und funktionalen Mischung, zur Unterschiedlichkeit und Bandbreite der Wohnformen, zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums, zu Partizipationsmöglichkeiten oder zu den gemeinschaftlichen Angeboten, die ein Projekt für die Quartiersnachbarschaft vorsieht. Jedoch kann auch in einem Konzeptverfahren das preisliche Angebot eines von mehreren Vergabekriterien darstellen.

Beim Erbbaurecht werden Grundstück und Gebäude voneinander getrennt und über einen Erbbaurechtsvertrag wieder zusammengeführt, der die Rechte und Pflichten des/der Erbbaurechtsnehmer*in und des/der Erbaurechtsgeber*in (der Grundstückseigentümer*in) regelt. Gegen einen jährlichen Erbbauzins erhält die/der Erbaurechtsnehmer*in ein eigentumsähnliches Nutzungsrecht auf dem Grundstück und kann auf diesem Gebäude errichten. Ein Erbbauvertrag wird mit einer langen Bindungsdauer – häufig auf 99 Jahre – abgeschlossen.

Der Vorteil für das Projekt liegt darin, dass es zu Anfang deutlich weniger Eigenkapital als bei einem Grundstückskauf benötigt. Die Höhe des Erbbauzins ist frei vereinbar und kann von dem/der Erbaurechtsgeber*in zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Nutzungungen ohne private Profitsteigerungen entsprechend niedrig gewährt werden.

Der Vorteil für die/den Grundstückseigentümer*in liegt im langfristigen Erbbauzins und einer dauerhaften Kontrolle über die Nutzung eines Grundstücks. Das sollte dieses Instrument gerade für Kommunen mit hohen Bodenwertsteigerungen interessant machen: Sie können den Erbbauzins in das städtische Gemeinwesen überführen und gleichzeitig Grund und Boden einer spekulativen Aufwertungsspirale entziehen und die Voraussetzungen demokratisch steuerbarer Bodenpolitik erhalten oder ausbauen.

Neue Projektentwicklungen sind auf eine Anschubfinanzierung durch eine Kerngruppe von Anwärter*innen angewiesen, die sich an dem Projekt beteiligen wollen. Die Höhe dieses Entwicklungsbeitrages ergibt sich spezifisch für jedes Projekt in Abhängigkeit von der Größe, also mit wie vielen weiteren Anwärter*innen die Kosten geteilt werden.

Bauprojekte sind sehr komplex. Von der Planung bis zur Fertigstellung vergehen i.d.R. mehrere Jahre, viele verschiedene Akteure sind an dem Projekt beteiligt, unzählige Einzelheiten müssen bedacht werden und Rahmenbedingungen können sich unerwartet verändern.

Die Kosten für ein Projekt können deshalb zu Beginn nur grob geschätzt und durch Reserven ergänzt werden. Im weiteren Planungsverlauf gewinnt man schrittweise Planungssicherheit und die Kosten können präziser kalkuliert werden.

Die urban coop berlin übernimmt die Konzeptentwicklung und die Durchführung von Bewerbungen für Grundstücke (z.B. in Konzeptverfahren). Sie erstellt Machbarkeitsstudien und entwickelt die architektonische Planung zusammen mit beauftragten Partnern. Sie akquiriert, berät und beteiligt Interessent*innen, erstellt Wirtschaftlichkeitsberechnungen und erarbeitet Finanzierungspläne.

Und vor allem: Sie gründet die Wohnungsbaugenossenschaft für das genossenschaftliche Neubauvorhaben und bietet Anwärter*innen im Laufe der Projektentwicklung freie Wohnungen an.

Wir gehen mit unseren Akquise- und Projektentwicklungsarbeit in Vorleistung. Erst wenn die Bauträgergenossenschaft eines Projektes den Zuschlag für ein Grundstück erhalten hat, werden unsere Leistungen als Teil der Investitionskosten des Bauprojektes bezahlt.

Die zukünftigen Bewohner*innen des Hauses werden Mitglieder in einer projektspezifischen Wohnungsbaugenossenschaft (Bauträgergenossenschaft) und bauen mit fachlicher Unterstützung zusammen ein Haus, das nach der Erstellung allen Genossenschaftsmitgliedern gemeinsam gehört.

Sobald Du eine Anwartschaftsnummer besitzt, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Du trittst der Kerngruppe bei, mit der die urban coop berlin noch während der Phase einer Grundstücksbewerbung die Bauträgergenossenschaft gründet. Du gehst mit ins Risiko, dass es mit dem Grundstück nicht klappen könnte, gehörst jedoch auch zu den ersten, die sich eine Wohnung aussuchen können (siehe FAQ – Anwartschaft).
  2. Du wartest die Bewerbungsphase um ein Grundstück ab und trittst der Bauträgergenossenschaft erst nach einer erfolgreichen Bewerbung bei. Möglicherweise stehen dann nicht mehr alle Wohnungen zur Auswahl.

Bei der Planung des Gebäudes werden alle interessierten künftigen Bewohner*innen miteinbezogen. Um teure Verzögerungen zu vermeiden und effizient planen zu können, wird der Prozess von einer professionellen Projektsteuerung und einem Beteiligungsteam durchgeführt.

Über die Abfrage von Präferenzen betreffend Wohnungen und Nutzungen für die Gemeinschaftsräume hinaus werden partizipative Formate im Planungsprozess organisiert. Dazu gehören thematische Workshops, in denen beispielsweise Fragen zu Art und Gestaltung von Gemeinschaftseinrichtungen, Organisation der Selbstverwaltung und Möglichkeiten der Eigenleistung erarbeitet werden.

Neben ‚klassischen’ 1- bis 4-Zimmerwohnungen setzen wir uns für die Umsetzung innovativer und gemeinschaftsorientierter Wohnformen ein.

Wohnjoker sind separat gelegene und erschlossene Zimmer mit Nasszelle. Sie dienen dazu, das Raumprogramm einzelner Wohnungen bei Bedarf zu flexibilisieren, die Infrastruktur der „Hauptwohnung“ wird zusätzlich genutzt. Der Wohnungstyp eignet sich zum Beispiel für Jugendliche, die selbständiger wohnen wollen oder für betagtere Eltern, die in der Nähe ihrer Kinder leben möchten.

Satellitenwohnungen: Hier verteilen sich autonome Zwei- bzw. Einzimmerwohnungen mit Bad und Kochnische auf einer Etage. Die stark gegliederten Gemeinschaftsflächen bilden Wege und Plätze und umschließen die einzelnen Wohneinheiten oder Zweiergruppen von Kleinwohnungen. Zum Gemeinschaftsbereich gehören gemeinsam genutzte Koch- und Essbereiche, zusätzliche Bäder wie auch Nebenräume.

– Die sogenannte Clusterwohnung ist eine Kreuzung zwischen einer WG und einer Kleinwohnung: Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, die Küche gehört allen. Anders als bei einer WG, verfügt jedes Zimmer über Bad und Kochnische. Diese Gestaltung lässt ein Maximum an gemeinschaftlichem Leben zu und ermöglicht zugleich den Rückzug in die eigene komplette Wohnung.

– Eine Gruppenwohnung ist ein Wohnmodell für ältere Menschen mit Betreuungs- oder Pflegebedarf, das Gestaltungselemente des Cluster-Wohnens und Dienstleistungen des betreuten Wohnens kombiniert.

Atelierwohnungen kombinieren Arbeiten und Wohnen in einer Wohneinheit und eignen sich besonders für eine Anordnung in der Erdgeschosszone des Hauses.

Die urban coop berlin entwickelt regelmäßig neue Bauprojekte. Die darauf folgende Planungs- und Bauzeit beträgt im Optimalfall drei Jahre. Anwärter*innen erhalten Informationen über die zeitliche Abfolge der einzelnen Planungsschritte des Projektes. Die Realisierungsdauer hängt neben der Bauzeit unter anderem vom Zustand des Grundstücks, dem Zeitpunkt des Erwerbs, der Effizienz des Partizipationsprozesses und der Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden ab.

Beteiligungskosten

Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung in einem unserer genossenschaftlichen Neubauprojekte ist es, sich finanziell an den Planungs- und Baukosten zu beteiligen.

Dies erfolgt durch Erwerb von Anteilen an der Wohnungsbaugenossenschaft, die das Haus baut und besitzt (Beteiligungskosten). Du erwirbst also nicht eine spezifische Wohnung sondern einen Anteil am Haus. Die Höhe der Anteile sind von Projekt zu Projekt unterschiedlich und beziehen sich auf die gewünschte Wohnungsgröße.

Nein. Sollte ein Projekt nicht zustande kommen, kann der Entwicklungsbeitrag nicht zurückerstattet werden.

Nein. Die Mitglieder der Kerngruppe zahlen kein Eintrittsgeld in die Bauträgergenossenschaft.

In der Regel ist in der Vorplanungsphase des Projektes zur Reservierung einer Wohnung die erste Einzahlung in die Genossenschaft zu leisten. Nach der Unterzeichnung eines Vertrages über den Erwerb oder die Nutzung des Baugrundstückes erwirbt dann jedes Mitglied sämtliche Genossenschaftsanteile entsprechend der gewünschten Wohnungsgröße.

Die Finanzierung eines genossenschaftlichen Bauvorhabens erfolgt zu etwa 80% über Förderkredite und zu etwa 20% über den Eigenkapitalanteil der Bauträgergenossenschaft, der sich aus den Anteilen ihrer Mitglieder zusammensetzt.

Wer nicht über das nötige Eigenkapital verfügt, um die entsprechenden Geschäftsanteile zu erwerben, kann diese über einen Kredit finanzieren. Die staatliche  Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet das KfW Programm 134 an, das ausdrücklich dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen dient.

Der Kredit hat eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren, zu einem relativ niedrigen Zinssatz, zudem wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Voraussetzung der Kreditvergabe ist jedoch wiederum ein gewisses Eigenkapital. Die jeweiligen Konditionen erfährst Du von Deiner Hausbank und bei der KfW.

  1. Durch zusätzliche Anteile: Mitglieder, die mehr Eigenkapital in die Genossenschaft einbringen wollen, als das notwendige Minimum, können darüber hinaus weitere Anteile erwerben. Auf diesem Weg reduziert sich direkt der Eigenkapitalanteil, den die anderen Mitglieder aufbringen müssen. Die freiwillig erworbenen Anteile können allerdings nicht kurzfristig wieder zurückgezahlt werden, da die Genossenschaft erst Rücklagen bilden muss.
  2. Durch direkte Darlehen: Dies ist sinnvoll, wenn der Zinssatz für das Direktdarlehen günstiger ist, als der des Bankdarlehens über das sich die Genossenschaft sonst finanzieren müsste. Auf diesem Weg kann zudem das Eigenkapital reduziert werden, welches die Mitglieder aufbringen müssen. Diese Form der Unterstützung steht auch Nicht-Mitgliedern offen.

Wohnen im Genossenschaftshaus

Die von uns initiierten Bewohnergenossenschaften bewirtschaften ihre Häuser nicht spekulativ profitorientiert, sondern kostendeckend.

Die Genossenschaft ist zur Finanzierung der Planungs- und Baukosten auf Darlehen angewiesen. Diese Darlehen werden ab Bezug des Hauses durch monatliche Zahlung der Mitglieder für ihre Wohnungen abbezahlt. Wie bei einer Miete fallen zudem Betriebs- und Bewirtschaftungskosten für das Haus an.

Die Höhe dieses Nutzungsentgeltes ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich und wird maßgeblich von den Darlehens- un dggf. der Erbbaurechtszinsen bestimmt.

Die Wirtschaftlichkeit der Projekte ist so kalkuliert, dass das Nutzungsentgelt konstant bleibt. Je weiter im Voraus geplant wird, desto ungewisser ist dies naturgemäß vorauszusehen.

Beeinflussende Faktoren für die Höhe des Nutzungsentgelts sind die Zinsen für laufende Kredite und die Nebenkosten.

Das Nutzungsentgelt ist so kalkuliert, dass Rücklagen gebildet werden, denn mit zunehmendem Alter eines Gebäudes steigen im allgemeinen die Unterhaltskosten. Sind alle Kredite zurückgezahlt und Rücklagen gebildet, entscheiden die Genossenschaftsmitglieder, ob sie Überschüsse zur Senkung des Nutzungsentgelts verwenden möchten.

Das Ziel sind niedrige Nebenkosten. Wir planen unsere Projekte mit niedrigem Energieverbrauch und einfacher Technik mit geringen Unterhaltskosten.

Ja. Solltest Du aus deiner Wohnung wieder ausziehen werden Dir von der Genossenschaft Deine Genossenschaftsanteile zum Nominalwert zurückerstattet. Details sind in der jeweiligen Satzung der Genossenschaft geregelt. Das Eintrittsgeld zur Wohnungsbaugenossenschaft wird nicht zurückerstattet.

Ja, die Satzung kann entsprechend ihrer Festlegungen und mit den entsprechenden Mehrheitsverhältnissen von den Genossenschaftsmitgliedern geändert werden.

Untervermietung und Zwischenvermietung sind prinzipiell möglich. Genaue Regelungen werden in jeder Wohnungsbaugenossenschaft selbst festgelegt.

Freie Wohnungen werden über das Anwartschaftssystem der urban coop berlin vergeben. Jede Person mit einer Anwartschaftsnummer kann innerhalb des Netzwerks der von uns gegründeten Genossenschaften umziehen.

Die Entscheidung über die Teilnahme und den Verbleib in diesem Netzwerk obliegt allerdings jeder Genossenschaft selbst.

Ja. Mit Erreichen der Volljährigkeit, muss jede/r Bewohner*in Mitglied der Genossenschaft werden und erhält eine Anwartschaftsnummer. Solange kein eigenes Mietverhältnis besteht, genügt der Erwerb eines Pflichtanteils. Anwartschaftsnummern können auch schon vor Erreichen der Volljährigkeit beantragt werden.

Genossenschaftsanteile gehen auf die Erb*innen über. Ob sie auch einen Anspruch auf die Wohnung haben, das kann jede Wohnungsbaugenossenschaft in ihrer Satzung selbst regeln.

In der Regel scheidet ein Mitglied durch Übertragung seiner Anteile an ein anderes Mitglied aus der Genossenschaft aus. Dies ist jederzeit möglich.

Andernfalls ist ein Austritt aus der Genossenschaft zum Ende des Kalenderjahres möglich. Jedoch nicht innerhalb der ersten fünf Jahre nach Genossenschaftsgründung. Die Formalitäten werden in der Satzung der entsprechenden Wohnungsbaugenossenschaft genau festgelegt.

Bei der Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft wird die Verwaltung von der urban coop berlin aufgebaut. Im fortlaufenden Planungsprozess des Bauvorhabens wird die Wohnungsbaugenossenschaft in die Selbstverwaltung überführt. Die urban coop berlin vermittelt bei Bedarf professionelle Hausverwaltungen.

Dafür haben wir kein Patentrezept. Wir sind aber der Überzeugung, dass der rechtliche Rahmen der Genossenschaft eine ideale Grundlage bietet, um sich Räume im Haus zu teilen und sie gemeinsam zu verwalten – seien es Bad, Küche oder Wohnzimmer, Waschküche, Werkstatt oder Gemeinschaftsgarten.

Ob und wie viel Gemeinschaft gewünscht ist, kann jede/r selbst entscheiden, welche Nutzung eure Gemeinschaftsräume dauerhaft haben sollen oder ob sie variabel und vielfältig genutzt werden können, entscheidet Ihr.

Wir unterstützen euch in der Planungsphase mit einem begleitenden Partizipationsprozess dabei eine Hausgemeinschaft zu werden.

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